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Einen Sachkundenachweis benötigen in Nordrhein-Westfalen unter anderem Halterinnen und Halter großer Hunde sowie Hunde bestimmter Rassen gemäß Landeshundegesetz NRW. Je nach Hund und Situation können unterschiedliche gesetzliche Regelungen gelten. Mit dem Sachkundenachweis weist du nach, dass du über grundlegende Kenntnisse zur Hundehaltung, zum Verhalten von Hunden sowie zu den rechtlichen Vorschriften verfügst.
In der Regel schreibt das Ordnungsamt bei der Anmeldung des Hundes den Hundehalter oder die Hundehalterin automatisch an.
Für die Kategorie “gefährliche Hunde” gilt allerdings: Für gefährliche Hunde ist ein Sachkundenachweis ebenfalls vorgeschrieben. Allerdings gibt es einen wichtigen Unterschied zu großen Hunden (§ 11 LHundG NRW) und Hunden bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW).
Bei gefährlichen Hunden (§ 3 LHundG NRW) muss die erforderliche Sachkunde grundsätzlich im Rahmen eines Fachgesprächs oder einer Sachkundeprüfung gegenüber der zuständigen Veterinärbehörde nachgewiesen werden. Die Sachkunde kann nicht bei einer anerkannten Sachverständigen nach § 10 oder § 11 abgelegt werden.
Wenn du unsicher bist, ob du einen Sachkundenachweis benötigst, beraten wir dich gerne persönlich.
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Für die Hundehaltung in Nordrhein-Westfalen gilt das Landeshundegesetz NRW
(LHundG NRW). Es regelt unter anderem, welche Pflichten Hundehalter haben und wann ein Sachkundenachweis erforderlich ist. Je nach Größe oder Einstufung des Hundes können zusätzliche Anforderungen gelten, beispielsweise zur Sachkunde, Kennzeichnung mit einem Mikrochip, Haftpflichtversicherung oder zur Anmeldung beim zuständigen Ordnungsamt.Das Gesetz unterscheidet insbesondere zwischen:
großen Hunden (§ 11 LHundG NRW),
Hunden bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW) und
gefährlichen Hunden (§§ 3–9 LHundG NRW).
Für viele Halter großer Hunde sowie Hunde bestimmter Rassen gehört der Sachkundenachweis zu den gesetzlichen Voraussetzungen. Für die Halter von gefährlichen Hunden gibt es Sonderregelungen (siehe FAQ 1). Ziel des Landeshundegesetzes ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Hunden sowie der Schutz von Menschen und Tieren.
Tipp: Da sich gesetzliche Regelungen ändern können und im Einzelfall Besonderheiten gelten, empfiehlt es sich, bei Fragen zusätzlich die Informationen deiner zuständigen Ordnungsbehörde zu beachten. Diese sind oft auf der zuständigen Website der Stadt zu finden.
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Ja. Bei HUNDEZEIT kannst du den Online-Sachkundenachweis NRW bequem von zu Hause aus absolvieren. Die Prüfung findet persönlich per Videotelefonie statt und wird von einer anerkannten Sachverständigen durchgeführt. So sparst du dir die Anfahrt und kannst die Prüfung in einer vertrauten Umgebung ablegen.
Nach deiner Anmeldung erhältst du alle wichtigen Informationen. Den Link zum Prüfungsmaterial - zur Vorbereitung - findest du direkt auf unserer Anmeldeseite.
Unser Ziel ist es, dir den Ablauf so einfach und angenehm wie möglich zu gestalten – mit persönlicher Betreuung, flexiblen Terminen und einer transparenten Durchführung.
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Der Online-Sachkundenachweis NRW kostet:
- für große Hunde: 55,00 €
- für bestimmte Hunderassen: 60,00 €Im Preis enthalten sind die:
MwSt / Ust,
persönliche Betreuung,
das Prüfungsmaterial,
die Online-Prüfung per Videotelefonie,
die Ausstellung des Sachkundenachweises nach erfolgreichem Abschluss,
sowie eine Wiederholung bei nicht bestandener Prüfung.
Weitere Informationen und freie Termine findest du in unserem Buchungssystem.
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Mit dem Online-Sachkundenachweis NRW kannst du deine Sachkundeprüfung bequem und flexibel von zu Hause aus absolvieren. Du sparst dir die Anfahrt und kannst die Prüfung in einer vertrauten Umgebung ablegen – ein Vorteil, den viele Teilnehmer als deutlich entspannter empfinden.
Bei HUNDEZEIT wirst du persönlich begleitet. Bereits vor der Prüfung erhältst du alle wichtigen Informationen sowie das passende Prüfungsmaterial zur Vorbereitung. Die Prüfung findet per Videotelefonie mit einer anerkannten Sachverständigen statt. Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du dein Ergebnis direkt und anschließend deinen Sachkundenachweis.
Deine Vorteile auf einen Blick:
Bequem von zu Hause aus
Keine Anfahrtswege
Flexible Terminvereinbarung
Persönliche Betreuung
Umfangreiches Prüfungsmaterial inklusive
Entspannte Prüfungsatmosphäre
Direktes Prüfungsergebnis
Anerkannter Sachkundenachweis für NRW
So kannst du deine Sachkundeprüfung einfach, zeitsparend und ohne unnötigen Aufwand absolvieren.
Unser Ziel ist es, den Sachkundenachweis so einfach, transparent und angenehm wie möglich zu gestalten – von der Anmeldung bis zum erfolgreichen Abschluss.
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Ja. Der Sachkundenachweis ist in Nordrhein-Westfalen anerkannt, wenn die Prüfung von einer nach dem Landeshundegesetz NRW anerkannten sachverständigen Person oder anerkannten Stelle abgenommen wird. Die Art der Durchführung – beispielsweise per Videotelefonie – ändert daran nichts, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei HUNDEZEIT wird die Prüfung persönlich per Videotelefonie von einer anerkannten Sachverständigen durchgeführt. Nach erfolgreichem Bestehen erhältst du deinen Sachkundenachweis, den du bei der zuständigen Behörde in Nordrhein-Westfalen vorlegen kannst.
Wenn du unsicher bist, ob der Sachkundenachweis für deinen Hund oder deinen Wohnort erforderlich ist, beraten wir dich gerne vor der Buchung persönlich.
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Die Online-Prüfung zum Sachkundenachweis NRW ist unkompliziert und kann bequem von zu Hause aus absolviert werden. Nach deiner Buchung erhältst du eine Bestätigung sowie alle wichtigen Informationen zur Vorbereitung. Zusätzlich stellen wir dir das passende Prüfungsmaterial in unserem Buchungssystem (per Link) zur Verfügung, damit du dich in Ruhe auf die Prüfung vorbereiten kannst.
Zum vereinbarten Termin verbindest du dich per Videotelefonie mit der anerkannten Sachverständigen. Zu Beginn wird deine Identität anhand eines gültigen Ausweisdokuments überprüft. Anschließend bearbeitest du die Sachkundeprüfung als Multiple-Choice-Test. Die Prüfung umfasst Fragen zu den Themen Hundeverhalten, Haltung, Gesundheit, Erziehung sowie den gesetzlichen Regelungen des Landeshundegesetzes NRW. Die Sachkunde kann nach der Durchführungsverordnung zum Landeshundegesetz auch in einem vergleichbaren schriftlichen Verfahren ermittelt werden und für große Hunde sowie Hunde bestimmter Rassen bei anerkannten Sachverständigen abgelegt werden.
Nach Abschluss der Prüfung wird dein Ergebnis direkt ausgewertet. Bei erfolgreichem Bestehen erhältst du deinen Sachkundenachweis zur Vorlage bei der zuständigen Behörde in
Nordrhein-Westfalen.1️⃣ Termin online buchen
↓
2️⃣ Prüfungsmaterial per Link auf unserer Anmeldeseite
↓
3️⃣ Zum Termin: per Videotelefonie verbinden
↓
4️⃣ Multiple-Choice-Prüfung absolvieren
↓
5️⃣ Direktes Ergebnis erhalten
↓
6️⃣ Sachkundenachweis erhalten -
Die eigentliche Prüfung zum Online-Sachkundenachweis NRW dauert in der Regel etwa 30 bis 45 Minuten. Plane insgesamt rund 60 Minuten ein, damit ausreichend Zeit für die Begrüßung, die Identitätsprüfung per Ausweisdokument, eine kurze Erklärung des Ablaufs und die Durchführung der Prüfung bleibt.
Du bearbeitest die Sachkundeprüfung als Multiple-Choice-Test bequem von zu Hause aus. Während der gesamten Prüfung wirst du persönlich von einer anerkannten Sachverständigen begleitet. Nach Abschluss erhältst du direkt dein Prüfungsergebnis und erfährst, ob du die Prüfung erfolgreich bestanden hast.
Durch die Online-Durchführung entfallen lange Anfahrtswege, sodass du den Sachkundenachweis flexibel und zeitsparend absolvieren kannst.
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Die Prüfung zum Online-Sachkundenachweis NRW besteht aus Multiple-Choice-Fragen. Dabei werden grundlegende Kenntnisse rund um die verantwortungsvolle Hundehaltung abgefragt. Ziel der Prüfung ist es nachzuweisen, dass du die wichtigsten rechtlichen und praktischen Grundlagen kennst.
Zu den Themen gehören unter anderem:
Hundeverhalten und Kommunikation
Erziehung und Sozialverhalten
Haltung und Pflege
Gesundheit des Hundes
Rechtliche Grundlagen nach dem Landeshundegesetz NRW
Verantwortung von Hundehalterinnen und Hundehaltern
Verhalten in Alltagssituationen
Zur Vorbereitung erhältst du bei HUNDEZEIT umfangreiches Prüfungsmaterial inklusive eines aktuellen Fragenkatalogs. So kannst du dich gezielt auf die Prüfung vorbereiten und die Inhalte in deinem eigenen Tempo lernen.
Die Fragen orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Themenbereichen und überprüfen dein Wissen zur sicheren und verantwortungsvollen Hundehaltung – nicht deine praktische Erfahrung im Hundetraining.
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Ja. Je nach Verfügbarkeit bieten wir auch Prüfungstermine am Wochenende an. So kannst du den Online-Sachkundenachweis NRW flexibel absolvieren – auch dann, wenn du unter der Woche beruflich oder privat wenig Zeit hast.
Die verfügbaren Termine werden dir direkt im Buchungssystem angezeigt. Dort kannst du den Termin auswählen, der am besten zu deinem Alltag passt. Sollte aktuell kein passender Wochenendtermin verfügbar sein, sprich uns gerne an. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung.
Wenn es besonders eilig ist, versuchen wir nach Möglichkeit auch kurzfristige Prüfungstermine anzubieten. Kontaktiere uns einfach – wir prüfen gerne, ob ein spontaner Termin möglich ist.
Unser Ziel ist es, dir den Sachkundenachweis so flexibel wie möglich zu ermöglichen – ganz ohne lange Wartezeiten und unnötige Anfahrtswege.
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Die meisten Teilnehmer bestehen die Prüfung bereits beim ersten Versuch. Sollte es dennoch einmal nicht klappen, ist das kein Problem.
Ein weiterer Prüfungsversuch ist kostenlos und selbstverständlich möglich. Gerne informieren wir dich über den Ablauf.
Wir besprechen gemeinsam, welche Themen noch etwas Vorbereitung benötigen, und unterstützen dich dabei, dich optimal auf einen weiteren Prüfungsversuch vorzubereiten. Unser Ziel ist nicht nur, dass du die Prüfung bestehst, sondern dass du dich mit einem guten Gefühl und dem nötigen Wissen sicher im Alltag mit deinem Hund fühlst.
Du bist also nicht auf dich allein gestellt – wir begleiten dich auch dann persönlich weiter.
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Die Prüfung wird persönlich von mir, Melissa Poloczek, als anerkannte Sachverständige nach dem Landeshundegesetz NRW, durchgeführt.
Durch die persönliche Begleitung per Videotelefonie hast du während der gesamten Prüfung eine feste Ansprechpartnerin. Ich lege großen Wert auf eine ruhige, wertschätzende Atmosphäre und einen transparenten Ablauf, damit du deine Prüfung entspannt absolvieren kannst.
Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Arbeit mit Mensch und Hund begleite ich dich kompetent auf dem Weg zu deinem Sachkundenachweis.
Melissa Poloczek
✔ Anerkannte Sachverständige nach dem Landeshundegesetz NRW
✔ Hundefachfrau
✔ Hundetrainerin in Ausbildung
✔ Inhaberin von HUNDEZEIT
✔ Persönliche Betreuung vor, während und nach der Prüfung
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Eine Vorbereitung ist auf jeden Fall empfehlenswert. Die Prüfung überprüft grundlegende Kenntnisse rund um die Hundehaltung, das Verhalten von Hunden sowie die gesetzlichen Regelungen nach dem Landeshundegesetz NRW.
Damit du dich optimal vorbereiten kannst, erhältst du bei HUNDEZEIT umfangreiches Prüfungsmaterial inklusive eines aktuellen Fragenkatalogs. So kannst du die Inhalte bequem in deinem eigenen Tempo durcharbeiten und dich gezielt auf die Prüfung vorbereiten.
Die meisten Teilnehmer fühlen sich dadurch gut vorbereitet und absolvieren die Prüfung entspannt.
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Die Prüfung deckt alle wichtigen Grundlagen einer verantwortungsvollen Hundehaltung ab. Dabei geht es nicht darum, schwierige Spezialfragen zu beantworten, sondern nachzuweisen, dass du die wichtigsten Themen rund um deinen Hund kennst.
Geprüft werden unter anderem:
🐶 Hundeverhalten und Körpersprache (Kommunikation)
❤️ Haltung, Pflege und Gesundheit von Hunden
🎓 Erziehung und Alltag mit dem Hund
⚖️ Rechte und Pflichten nach dem Landeshundegesetz NRW
🚶 Sicheres Verhalten im öffentlichen Raum
📋 Verantwortung als Hundehalterin oder Hundehalter
Damit du dich optimal vorbereiten kannst, erhältst du bei HUNDEZEIT Prüfungsmaterial inklusive eines aktuellen Fragenkatalogs. So kannst du alle relevanten Themen in Ruhe durcharbeiten und gut vorbereitet in deine Prüfung starten.
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Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung stellen wir dir deinen Sachkundenachweis aus. Die Bescheinigung erhältst du zeitnah per Email, sodass du sie bei Bedarf beim zuständigen Ordnungsamt oder einer anderen zuständigen Behörde in Nordrhein-Westfalen vorlegen / weiterleiten kannst.
Bei Bedarf kann der Sachkundenachweis auch per Post verschickt werden.
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Ja. Für die Online-Prüfung benötigst du lediglich ein Gerät mit Kamera und Mikrofon – zum Beispiel einen Laptop, Computer, ein Tablet oder ein Smartphone.
Die Kamera dient der persönlichen Durchführung der Prüfung sowie der Identitätsprüfung vor Beginn. Besondere technische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Du erhältst vor deinem Termin alle wichtigen Informationen und wir begleiten dich Schritt für Schritt durch den Ablauf.
Alles, was du zusätzlich brauchst, ist eine stabile Internetverbindung und einen ruhigen Ort, an dem du die Prüfung entspannt absolvieren kannst.
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Für den Online-Sachkundenachweis NRW benötigst du nur wenige technische Voraussetzungen:
💻 Einen Computer, Laptop, ein Tablet oder Smartphone
📷 Eine funktionierende Kamera.
Die meisten Prüfungsteilnehmer nehmen das Handy als Kamera und den Laptop
zusammen🎤 Ein Mikrofon.
Die meisten Prüfungsteilnehmer nehmen das Handy als Kamera und den Laptop
zusammen🌐 Eine stabile Internetverbindung
🪪 Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsprüfung
Die Prüfung findet bequem per Videotelefonie statt. Vor deinem Termin erhältst du alle wichtigen Informationen zum Ablauf, sodass du dich in Ruhe vorbereiten kannst.
Besondere technische Kenntnisse sind nicht erforderlich. Solltest du vor oder während der Prüfung Fragen haben, unterstützen wir dich selbstverständlich gerne.
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Wenn für deinen Hund ein Sachkundenachweis gesetzlich vorgeschrieben ist, solltest du ihn rechtzeitig erwerben. Kannst du den erforderlichen Nachweis der zuständigen Behörde nicht vorlegen, kann diese dich auffordern, den Sachkundenachweis innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen. Je nach Einzelfall können weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen oder ein Bußgeld in Betracht kommen.
Wenn du unsicher bist, ob du einen Sachkundenachweis benötigst, informiere dich frühzeitig oder kontaktiere uns. Wir beraten dich gerne und helfen dir dabei herauszufinden, welche gesetzlichen Anforderungen für deinen Hund gelten.
Mit dem Online-Sachkundenachweis NRW kannst du den erforderlichen Nachweis bequem von zu Hause aus absolvieren und unnötigen Zeitdruck vermeiden.
Benötigst du kurzfristig einen Sachkundenachweis, unterstützen wir dich gerne. Dank flexibler Termine und – wenn möglich – auch kurzfristiger Prüfungstermine kannst du deinen Online-Sachkundenachweis NRW schnell und unkompliziert absolvieren.
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Der Sachkundenachweis und der Hundeführerschein werden häufig miteinander verwechselt, sind aber nicht dasselbe.
Der Sachkundenachweis ist ein gesetzlich vorgeschriebener Nachweis. In Nordrhein-Westfalen benötigen ihn unter anderem Halterinnen und Halter großer Hunde sowie Hunde bestimmter Rassen gemäß dem Landeshundegesetz NRW. Mit der Prüfung weist du nach, dass du über die erforderlichen Kenntnisse zur Hundehaltung, zum Hundeverhalten und zu den gesetzlichen Vorschriften verfügst.
Der Hundeführerschein ist hingegen freiwillig. Je nach Organisation oder Hundeschule können die Inhalte und Anforderungen unterschiedlich sein. In der Regel besteht er aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und bescheinigt den sicheren Umgang mit dem eigenen Hund im Alltag.
Kurz zusammengefasst:
Sachkundenachweis: gesetzlich vorgeschrieben (je nach Hund und Situation)
Hundeführerschein: freiwilliger Nachweis mit theoretischen und praktischen Inhalten
Es gibt nicht den einen Hundeführerschein in Deutschland. Je nach Anbieter (z. B. Verbände oder Hundeschulen) unterscheiden sich Inhalte und Prüfungsablauf.
Bei HUNDEZEIT kannst du den gesetzlich anerkannten Online-Sachkundenachweis NRW bequem per Videotelefonie von zu Hause aus absolvieren.
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Ein Hundeführerschein und der gesetzlich vorgeschriebene Sachkundenachweis nach dem Landeshundegesetz NRW sind nicht automatisch gleichzusetzen. Ein freiwillig erworbener Hundeführerschein ersetzt den Sachkundenachweis in der Regel nicht.
Benötigst du für einen großen Hund (§ 11 LHundG NRW) oder einen Hund bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW) einen Sachkundenachweis, solltest du darauf achten, dass dieser von einer anerkannten sachverständigen Person oder einer anerkannten sachverständigen Stelle ausgestellt wird. Nur so erfüllt er die gesetzlichen Anforderungen des Landeshundegesetzes NRW.
Es gibt allerdings Ausnahmen innerhalb der Kommunen:
In manchen Fällen kann das Ordnungsamt oder die zuständige Behörde gleichwertige Nachweise anerkennen, wenn das Gesetz oder die Verordnung dies ausdrücklich vorsieht.
Ob ein bestimmter Hundeführerschein (z. B. vom BHV, VDH oder einer anderen Organisation) anerkannt wird, hängt von den gesetzlichen Vorgaben und der zuständigen Behörde ab. Eine pauschale Anerkennung aller Hundeführerscheine gibt es in NRW nicht.
Du bist unsicher, ob dein bereits vorhandener Nachweis ausreicht? Kontaktiere uns gerne. Wir helfen dir dabei herauszufinden, ob du einen gesetzlichen Sachkundenachweis benötigst oder dein vorhandener Nachweis anerkannt werden kann. Alternativ informiert euch hierzu bei eurem zuständigen Ordnungsamt.
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Ja. In Nordrhein-Westfalen gelten Inhaber eines gültigen Jagdscheins sowie Personen, die die Jägerprüfung erfolgreich abgelegt haben, als sachkundig im Sinne des Landeshundegesetzes NRW. In der Regel musst du daher keinen zusätzlichen Sachkundenachweis für große Hunde oder Hunde bestimmter Rassen ablegen.
Für die Anmeldung deines Hundes genügt es in der Regel, den entsprechenden Nachweis (Jagdschein oder Nachweis über die bestandene Jägerprüfung) bei der zuständigen Behörde vorzulegen. Solltest du unsicher sein, welche Unterlagen dein Ordnungsamt benötigt, empfiehlt sich eine kurze Rückfrage bei der zuständigen Behörde.
Tipp: Nach den Verwaltungsvorschriften zum LHundG NRW gilt die gesetzliche Sachkundevermutung sogar für Personen, die die Jägerprüfung bestanden haben, auch wenn der Jagdschein später nicht mehr gültig ist.
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Ja. Der Sachkundenachweis ist nur eine von mehreren gesetzlichen Voraussetzungen. Welche weiteren Pflichten gelten, hängt davon ab, ob du einen großen Hund (§ 11 LHundG NRW) oder einen Hund bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW) hältst.
Für große Hunde (§ 11 LHundG NRW) musst du in der Regel:
den Hund beim zuständigen Ordnungsamt anmelden,
den Sachkundenachweis vorlegen,
eine Hundehaftpflichtversicherung nachweisen,
den Hund mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen.
Eine besondere Haltungserlaubnis ist für große Hunde grundsätzlich nicht erforderlich.
Für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW) gelten zusätzlich strengere gesetzliche Anforderungen. Dazu gehören insbesondere:
eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes,
der Nachweis der Sachkunde,
eine Haftpflichtversicherung,
die Kennzeichnung mit einem Mikrochip,
sowie – je nach Einzelfall – Regelungen zur Leinen- und Maulkorbpflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von der Leinen- oder Maulkorbpflicht beantragt werden. Oft auch nur personenbezogen.
Welche Voraussetzungen in deinem Fall gelten, richtet sich nach dem Landeshundegesetz NRW und der Entscheidung der zuständigen Ordnungsbehörde. Wenn du unsicher bist, welche Nachweise du benötigst, beraten wir dich gerne persönlich.
Voraussetzung Große Hunde (§ 11) Hunde bestimmter Rassen (§ 10)
Sachkundenachweis ✅ ✅
Anmeldung beim ✅ ✅
Ordnungsamt
Haftpflichtversicherung ✅ ✅
Mikrochip ✅ ✅
Haltungserlaubnis ❌ ✅
Leinen- und. Allgemeine Vorgaben nach Zusätzliche Regelungen,
Maulkorbregelungen LHundG NRW Befreiung ggf. auf Antrag
FAQ
SACHKUNDENACHWEIS NRW - ALLE FRAGEN EINFACH ERKLÄRT
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Einen Sachkundenachweis benötigen in Nordrhein-Westfalen unter anderem Halterinnen und Halter großer Hunde sowie Hunde bestimmter Rassen gemäß Landeshundegesetz NRW. Je nach Hund und Situation können unterschiedliche gesetzliche Regelungen gelten. Mit dem Sachkundenachweis weist du nach, dass du über grundlegende Kenntnisse zur Hundehaltung, zum Verhalten von Hunden sowie zu den rechtlichen Vorschriften verfügst.
In der Regel schreibt das Ordnungsamt bei der Anmeldung des Hundes den Hundehalter oder die Hundehalterin automatisch an.
Für die Kategorie “gefährliche Hunde” gilt allerdings: Für gefährliche Hunde ist ein Sachkundenachweis ebenfalls vorgeschrieben. Allerdings gibt es einen wichtigen Unterschied zu großen Hunden (§ 11 LHundG NRW) und Hunden bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW).
Bei gefährlichen Hunden (§ 3 LHundG NRW) muss die erforderliche Sachkunde grundsätzlich im Rahmen eines Fachgesprächs oder einer Sachkundeprüfung gegenüber der zuständigen Veterinärbehörde nachgewiesen werden. Die Sachkunde kann nicht bei einer anerkannten Sachverständigen nach § 10 oder § 11 abgelegt werden.
Wenn du unsicher bist, ob du einen Sachkundenachweis benötigst, beraten wir dich gerne persönlich.
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Für die Hundehaltung in Nordrhein-Westfalen gilt das Landeshundegesetz NRW
(LHundG NRW). Es regelt unter anderem, welche Pflichten Hundehalter haben und wann ein Sachkundenachweis erforderlich ist. Je nach Größe oder Einstufung des Hundes können zusätzliche Anforderungen gelten, beispielsweise zur Sachkunde, Kennzeichnung mit einem Mikrochip, Haftpflichtversicherung oder zur Anmeldung beim zuständigen Ordnungsamt.Das Gesetz unterscheidet insbesondere zwischen:
großen Hunden (§ 11 LHundG NRW),
Hunden bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW) und
gefährlichen Hunden (§§ 3–9 LHundG NRW).
Für viele Halter großer Hunde sowie Hunde bestimmter Rassen gehört der Sachkundenachweis zu den gesetzlichen Voraussetzungen. Für die Halter von gefährlichen Hunden gibt es Sonderregelungen (siehe FAQ 1). Ziel des Landeshundegesetzes ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Hunden sowie der Schutz von Menschen und Tieren.
Tipp: Da sich gesetzliche Regelungen ändern können und im Einzelfall Besonderheiten gelten, empfiehlt es sich, bei Fragen zusätzlich die Informationen deiner zuständigen Ordnungsbehörde zu beachten. Diese sind oft auf der zuständigen Website der Stadt zu finden.
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Ja. Bei HUNDEZEIT kannst du den Online-Sachkundenachweis NRW bequem von zu Hause aus absolvieren. Die Prüfung findet persönlich per Videotelefonie statt und wird von einer anerkannten Sachverständigen durchgeführt. So sparst du dir die Anfahrt und kannst die Prüfung in einer vertrauten Umgebung ablegen.
Nach deiner Anmeldung erhältst du alle wichtigen Informationen. Den Link zum Prüfungsmaterial - zur Vorbereitung - findest du direkt auf unserer Anmeldeseite.
Unser Ziel ist es, dir den Ablauf so einfach und angenehm wie möglich zu gestalten – mit persönlicher Betreuung, flexiblen Terminen und einer transparenten Durchführung.
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Der Online-Sachkundenachweis NRW kostet:
- für große Hunde: 55,00 €
- für bestimmte Hunderassen: 60,00 €Im Preis enthalten sind die:
MwSt / Ust,
persönliche Betreuung,
das Prüfungsmaterial,
die Online-Prüfung per Videotelefonie,
die Ausstellung des Sachkundenachweises nach erfolgreichem Abschluss,
sowie eine Wiederholung bei nicht bestandener Prüfung.
Weitere Informationen und freie Termine findest du in unserem Buchungssystem.
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Mit dem Online-Sachkundenachweis NRW kannst du deine Sachkundeprüfung bequem und flexibel von zu Hause aus absolvieren. Du sparst dir die Anfahrt und kannst die Prüfung in einer vertrauten Umgebung ablegen – ein Vorteil, den viele Teilnehmer als deutlich entspannter empfinden.
Bei HUNDEZEIT wirst du persönlich begleitet. Bereits vor der Prüfung erhältst du alle wichtigen Informationen sowie das passende Prüfungsmaterial zur Vorbereitung. Die Prüfung findet per Videotelefonie mit einer anerkannten Sachverständigen statt. Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du dein Ergebnis direkt und anschließend deinen Sachkundenachweis.
Deine Vorteile auf einen Blick:
Bequem von zu Hause aus
Keine Anfahrtswege
Flexible Terminvereinbarung
Persönliche Betreuung
Umfangreiches Prüfungsmaterial inklusive
Entspannte Prüfungsatmosphäre
Direktes Prüfungsergebnis
Anerkannter Sachkundenachweis für NRW
So kannst du deine Sachkundeprüfung einfach, zeitsparend und ohne unnötigen Aufwand absolvieren.
Unser Ziel ist es, den Sachkundenachweis so einfach, transparent und angenehm wie möglich zu gestalten – von der Anmeldung bis zum erfolgreichen Abschluss.
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Ja. Der Sachkundenachweis ist in Nordrhein-Westfalen anerkannt, wenn die Prüfung von einer nach dem Landeshundegesetz NRW anerkannten sachverständigen Person oder anerkannten Stelle abgenommen wird. Die Art der Durchführung – beispielsweise per Videotelefonie – ändert daran nichts, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei HUNDEZEIT wird die Prüfung persönlich per Videotelefonie von einer anerkannten Sachverständigen durchgeführt. Nach erfolgreichem Bestehen erhältst du deinen Sachkundenachweis, den du bei der zuständigen Behörde in Nordrhein-Westfalen vorlegen kannst.
Wenn du unsicher bist, ob der Sachkundenachweis für deinen Hund oder deinen Wohnort erforderlich ist, beraten wir dich gerne vor der Buchung persönlich.
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Die Online-Prüfung zum Sachkundenachweis NRW ist unkompliziert und kann bequem von zu Hause aus absolviert werden. Nach deiner Buchung erhältst du eine Bestätigung sowie alle wichtigen Informationen zur Vorbereitung. Zusätzlich stellen wir dir das passende Prüfungsmaterial in unserem Buchungssystem (per Link) zur Verfügung, damit du dich in Ruhe auf die Prüfung vorbereiten kannst.
Zum vereinbarten Termin verbindest du dich per Videotelefonie mit der anerkannten Sachverständigen. Zu Beginn wird deine Identität anhand eines gültigen Ausweisdokuments überprüft. Anschließend bearbeitest du die Sachkundeprüfung als Multiple-Choice-Test. Die Prüfung umfasst Fragen zu den Themen Hundeverhalten, Haltung, Gesundheit, Erziehung sowie den gesetzlichen Regelungen des Landeshundegesetzes NRW. Die Sachkunde kann nach der Durchführungsverordnung zum Landeshundegesetz auch in einem vergleichbaren schriftlichen Verfahren ermittelt werden und für große Hunde sowie Hunde bestimmter Rassen bei anerkannten Sachverständigen abgelegt werden.
Nach Abschluss der Prüfung wird dein Ergebnis direkt ausgewertet. Bei erfolgreichem Bestehen erhältst du deinen Sachkundenachweis zur Vorlage bei der zuständigen Behörde in
Nordrhein-Westfalen.1️⃣ Termin online buchen
↓
2️⃣ Prüfungsmaterial per Link auf unserer Anmeldeseite
↓
3️⃣ Zum Termin: per Videotelefonie verbinden
↓
4️⃣ Multiple-Choice-Prüfung absolvieren
↓
5️⃣ Direktes Ergebnis erhalten
↓
6️⃣ Sachkundenachweis erhalten -
Die eigentliche Prüfung zum Online-Sachkundenachweis NRW dauert in der Regel etwa 30 bis 45 Minuten. Plane insgesamt rund 60 Minuten ein, damit ausreichend Zeit für die Begrüßung, die Identitätsprüfung per Ausweisdokument, eine kurze Erklärung des Ablaufs und die Durchführung der Prüfung bleibt.
Du bearbeitest die Sachkundeprüfung als Multiple-Choice-Test bequem von zu Hause aus. Während der gesamten Prüfung wirst du persönlich von einer anerkannten Sachverständigen begleitet. Nach Abschluss erhältst du direkt dein Prüfungsergebnis und erfährst, ob du die Prüfung erfolgreich bestanden hast.
Durch die Online-Durchführung entfallen lange Anfahrtswege, sodass du den Sachkundenachweis flexibel und zeitsparend absolvieren kannst.
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Die Prüfung zum Online-Sachkundenachweis NRW besteht aus Multiple-Choice-Fragen. Dabei werden grundlegende Kenntnisse rund um die verantwortungsvolle Hundehaltung abgefragt. Ziel der Prüfung ist es nachzuweisen, dass du die wichtigsten rechtlichen und praktischen Grundlagen kennst.
Zu den Themen gehören unter anderem:
Hundeverhalten und Kommunikation
Erziehung und Sozialverhalten
Haltung und Pflege
Gesundheit des Hundes
Rechtliche Grundlagen nach dem Landeshundegesetz NRW
Verantwortung von Hundehalterinnen und Hundehaltern
Verhalten in Alltagssituationen
Zur Vorbereitung erhältst du bei HUNDEZEIT umfangreiches Prüfungsmaterial inklusive eines aktuellen Fragenkatalogs. So kannst du dich gezielt auf die Prüfung vorbereiten und die Inhalte in deinem eigenen Tempo lernen.
Die Fragen orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Themenbereichen und überprüfen dein Wissen zur sicheren und verantwortungsvollen Hundehaltung – nicht deine praktische Erfahrung im Hundetraining.
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Ja. Je nach Verfügbarkeit bieten wir auch Prüfungstermine am Wochenende an. So kannst du den Online-Sachkundenachweis NRW flexibel absolvieren – auch dann, wenn du unter der Woche beruflich oder privat wenig Zeit hast.
Die verfügbaren Termine werden dir direkt im Buchungssystem angezeigt. Dort kannst du den Termin auswählen, der am besten zu deinem Alltag passt. Sollte aktuell kein passender Wochenendtermin verfügbar sein, sprich uns gerne an. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung.
Wenn es besonders eilig ist, versuchen wir nach Möglichkeit auch kurzfristige Prüfungstermine anzubieten. Kontaktiere uns einfach – wir prüfen gerne, ob ein spontaner Termin möglich ist.
Unser Ziel ist es, dir den Sachkundenachweis so flexibel wie möglich zu ermöglichen – ganz ohne lange Wartezeiten und unnötige Anfahrtswege.
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Die meisten Teilnehmer bestehen die Prüfung bereits beim ersten Versuch. Sollte es dennoch einmal nicht klappen, ist das kein Problem.
Ein weiterer Prüfungsversuch ist kostenlos und selbstverständlich möglich. Gerne informieren wir dich über den Ablauf.
Wir besprechen gemeinsam, welche Themen noch etwas Vorbereitung benötigen, und unterstützen dich dabei, dich optimal auf einen weiteren Prüfungsversuch vorzubereiten. Unser Ziel ist nicht nur, dass du die Prüfung bestehst, sondern dass du dich mit einem guten Gefühl und dem nötigen Wissen sicher im Alltag mit deinem Hund fühlst.
Du bist also nicht auf dich allein gestellt – wir begleiten dich auch dann persönlich weiter.
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Die Prüfung wird persönlich von mir, Melissa Poloczek, als anerkannte Sachverständige nach dem Landeshundegesetz NRW, durchgeführt.
Durch die persönliche Begleitung per Videotelefonie hast du während der gesamten Prüfung eine feste Ansprechpartnerin. Ich lege großen Wert auf eine ruhige, wertschätzende Atmosphäre und einen transparenten Ablauf, damit du deine Prüfung entspannt absolvieren kannst.
Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Arbeit mit Mensch und Hund begleite ich dich kompetent auf dem Weg zu deinem Sachkundenachweis.
Melissa Poloczek
✔ Anerkannte Sachverständige nach dem Landeshundegesetz NRW
✔ Hundefachfrau
✔ Hundetrainerin in Ausbildung
✔ Inhaberin von HUNDEZEIT
✔ Persönliche Betreuung vor, während und nach der Prüfung
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Eine Vorbereitung ist auf jeden Fall empfehlenswert. Die Prüfung überprüft grundlegende Kenntnisse rund um die Hundehaltung, das Verhalten von Hunden sowie die gesetzlichen Regelungen nach dem Landeshundegesetz NRW.
Damit du dich optimal vorbereiten kannst, erhältst du bei HUNDEZEIT umfangreiches Prüfungsmaterial inklusive eines aktuellen Fragenkatalogs. So kannst du die Inhalte bequem in deinem eigenen Tempo durcharbeiten und dich gezielt auf die Prüfung vorbereiten.
Die meisten Teilnehmer fühlen sich dadurch gut vorbereitet und absolvieren die Prüfung entspannt.
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Die Prüfung deckt alle wichtigen Grundlagen einer verantwortungsvollen Hundehaltung ab. Dabei geht es nicht darum, schwierige Spezialfragen zu beantworten, sondern nachzuweisen, dass du die wichtigsten Themen rund um deinen Hund kennst.
Geprüft werden unter anderem:
🐶 Hundeverhalten und Körpersprache (Kommunikation)
❤️ Haltung, Pflege und Gesundheit von Hunden
🎓 Erziehung und Alltag mit dem Hund
⚖️ Rechte und Pflichten nach dem Landeshundegesetz NRW
🚶 Sicheres Verhalten im öffentlichen Raum
📋 Verantwortung als Hundehalterin oder Hundehalter
Damit du dich optimal vorbereiten kannst, erhältst du bei HUNDEZEIT Prüfungsmaterial inklusive eines aktuellen Fragenkatalogs. So kannst du alle relevanten Themen in Ruhe durcharbeiten und gut vorbereitet in deine Prüfung starten.
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Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung stellen wir dir deinen Sachkundenachweis aus. Die Bescheinigung erhältst du zeitnah per Email, sodass du sie bei Bedarf beim zuständigen Ordnungsamt oder einer anderen zuständigen Behörde in Nordrhein-Westfalen vorlegen / weiterleiten kannst.
Bei Bedarf kann der Sachkundenachweis auch per Post verschickt werden.
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Ja. Für die Online-Prüfung benötigst du lediglich ein Gerät mit Kamera und Mikrofon – zum Beispiel einen Laptop, Computer, ein Tablet oder ein Smartphone.
Die Kamera dient der persönlichen Durchführung der Prüfung sowie der Identitätsprüfung vor Beginn. Besondere technische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Du erhältst vor deinem Termin alle wichtigen Informationen und wir begleiten dich Schritt für Schritt durch den Ablauf.
Alles, was du zusätzlich brauchst, ist eine stabile Internetverbindung und einen ruhigen Ort, an dem du die Prüfung entspannt absolvieren kannst.
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Für den Online-Sachkundenachweis NRW benötigst du nur wenige technische Voraussetzungen:
💻 Einen Computer, Laptop, ein Tablet oder Smartphone
📷 Eine funktionierende Kamera.
Die meisten Prüfungsteilnehmer nehmen das Handy als Kamera und den Laptop
zusammen🎤 Ein Mikrofon.
Die meisten Prüfungsteilnehmer nehmen das Handy als Kamera und den Laptop
zusammen🌐 Eine stabile Internetverbindung
🪪 Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsprüfung
Die Prüfung findet bequem per Videotelefonie statt. Vor deinem Termin erhältst du alle wichtigen Informationen zum Ablauf, sodass du dich in Ruhe vorbereiten kannst.
Besondere technische Kenntnisse sind nicht erforderlich. Solltest du vor oder während der Prüfung Fragen haben, unterstützen wir dich selbstverständlich gerne.
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Wenn für deinen Hund ein Sachkundenachweis gesetzlich vorgeschrieben ist, solltest du ihn rechtzeitig erwerben. Kannst du den erforderlichen Nachweis der zuständigen Behörde nicht vorlegen, kann diese dich auffordern, den Sachkundenachweis innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen. Je nach Einzelfall können weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen oder ein Bußgeld in Betracht kommen.
Wenn du unsicher bist, ob du einen Sachkundenachweis benötigst, informiere dich frühzeitig oder kontaktiere uns. Wir beraten dich gerne und helfen dir dabei herauszufinden, welche gesetzlichen Anforderungen für deinen Hund gelten.
Mit dem Online-Sachkundenachweis NRW kannst du den erforderlichen Nachweis bequem von zu Hause aus absolvieren und unnötigen Zeitdruck vermeiden.
Benötigst du kurzfristig einen Sachkundenachweis, unterstützen wir dich gerne. Dank flexibler Termine und – wenn möglich – auch kurzfristiger Prüfungstermine kannst du deinen Online-Sachkundenachweis NRW schnell und unkompliziert absolvieren.
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Der Sachkundenachweis und der Hundeführerschein werden häufig miteinander verwechselt, sind aber nicht dasselbe.
Der Sachkundenachweis ist ein gesetzlich vorgeschriebener Nachweis. In Nordrhein-Westfalen benötigen ihn unter anderem Halterinnen und Halter großer Hunde sowie Hunde bestimmter Rassen gemäß dem Landeshundegesetz NRW. Mit der Prüfung weist du nach, dass du über die erforderlichen Kenntnisse zur Hundehaltung, zum Hundeverhalten und zu den gesetzlichen Vorschriften verfügst.
Der Hundeführerschein ist hingegen freiwillig. Je nach Organisation oder Hundeschule können die Inhalte und Anforderungen unterschiedlich sein. In der Regel besteht er aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und bescheinigt den sicheren Umgang mit dem eigenen Hund im Alltag.
Kurz zusammengefasst:
Sachkundenachweis: gesetzlich vorgeschrieben (je nach Hund und Situation)
Hundeführerschein: freiwilliger Nachweis mit theoretischen und praktischen Inhalten
Es gibt nicht den einen Hundeführerschein in Deutschland. Je nach Anbieter (z. B. Verbände oder Hundeschulen) unterscheiden sich Inhalte und Prüfungsablauf.
Bei HUNDEZEIT kannst du den gesetzlich anerkannten Online-Sachkundenachweis NRW bequem per Videotelefonie von zu Hause aus absolvieren.
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Ein Hundeführerschein und der gesetzlich vorgeschriebene Sachkundenachweis nach dem Landeshundegesetz NRW sind nicht automatisch gleichzusetzen. Ein freiwillig erworbener Hundeführerschein ersetzt den Sachkundenachweis in der Regel nicht.
Benötigst du für einen großen Hund (§ 11 LHundG NRW) oder einen Hund bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW) einen Sachkundenachweis, solltest du darauf achten, dass dieser von einer anerkannten sachverständigen Person oder einer anerkannten sachverständigen Stelle ausgestellt wird. Nur so erfüllt er die gesetzlichen Anforderungen des Landeshundegesetzes NRW.
Es gibt allerdings Ausnahmen innerhalb der Kommunen:
In manchen Fällen kann das Ordnungsamt oder die zuständige Behörde gleichwertige Nachweise anerkennen, wenn das Gesetz oder die Verordnung dies ausdrücklich vorsieht.
Ob ein bestimmter Hundeführerschein (z. B. vom BHV, VDH oder einer anderen Organisation) anerkannt wird, hängt von den gesetzlichen Vorgaben und der zuständigen Behörde ab. Eine pauschale Anerkennung aller Hundeführerscheine gibt es in NRW nicht.
Du bist unsicher, ob dein bereits vorhandener Nachweis ausreicht? Kontaktiere uns gerne. Wir helfen dir dabei herauszufinden, ob du einen gesetzlichen Sachkundenachweis benötigst oder dein vorhandener Nachweis anerkannt werden kann. Alternativ informiert euch hierzu bei eurem zuständigen Ordnungsamt.
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Ja. In Nordrhein-Westfalen gelten Inhaber eines gültigen Jagdscheins sowie Personen, die die Jägerprüfung erfolgreich abgelegt haben, als sachkundig im Sinne des Landeshundegesetzes NRW. In der Regel musst du daher keinen zusätzlichen Sachkundenachweis für große Hunde oder Hunde bestimmter Rassen ablegen.
Für die Anmeldung deines Hundes genügt es in der Regel, den entsprechenden Nachweis (Jagdschein oder Nachweis über die bestandene Jägerprüfung) bei der zuständigen Behörde vorzulegen. Solltest du unsicher sein, welche Unterlagen dein Ordnungsamt benötigt, empfiehlt sich eine kurze Rückfrage bei der zuständigen Behörde.
Tipp: Nach den Verwaltungsvorschriften zum LHundG NRW gilt die gesetzliche Sachkundevermutung sogar für Personen, die die Jägerprüfung bestanden haben, auch wenn der Jagdschein später nicht mehr gültig ist.
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Ja. Der Sachkundenachweis ist nur eine von mehreren gesetzlichen Voraussetzungen. Welche weiteren Pflichten gelten, hängt davon ab, ob du einen großen Hund (§ 11 LHundG NRW) oder einen Hund bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW) hältst.
Für große Hunde (§ 11 LHundG NRW) musst du in der Regel:
den Hund beim zuständigen Ordnungsamt anmelden,
den Sachkundenachweis vorlegen,
eine Hundehaftpflichtversicherung nachweisen,
den Hund mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen.
Eine besondere Haltungserlaubnis ist für große Hunde grundsätzlich nicht erforderlich.
Für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW) gelten zusätzlich strengere gesetzliche Anforderungen. Dazu gehören insbesondere:
eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes,
der Nachweis der Sachkunde,
eine Haftpflichtversicherung,
die Kennzeichnung mit einem Mikrochip,
sowie – je nach Einzelfall – Regelungen zur Leinen- und Maulkorbpflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von der Leinen- oder Maulkorbpflicht beantragt werden. Oft auch nur personenbezogen.
Welche Voraussetzungen in deinem Fall gelten, richtet sich nach dem Landeshundegesetz NRW und der Entscheidung der zuständigen Ordnungsbehörde. Wenn du unsicher bist, welche Nachweise du benötigst, beraten wir dich gerne persönlich.
Voraussetzung Große Hunde (§ 11) Hunde bestimmter Rassen (§ 10)
Sachkundenachweis ✅ ✅
Anmeldung beim ✅ ✅
Ordnungsamt
Haftpflichtversicherung ✅ ✅
Mikrochip ✅ ✅
Haltungserlaubnis ❌ ✅
Leinen- und. Allgemeine Vorgaben nach Zusätzliche Regelungen,
Maulkorbregelungen LHundG NRW Befreiung ggf. auf Antrag